FDP-FRAKTION: Kleine Anfrage zum Denkmalschutz-Sonderprogramm XII des Bundes

Vorbemerkung

Mit Beschluss des Bundeshaushalts 2023 werden durch den Bund für ein neues Denkmalschutz-Sonderprogramm XII zusätzliche Mittel in Höhe von 56 Millionen Euro bereitgestellt. Die Förderung richtet sich grundsätzlich an national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler. Antragssteller/Projektträger können hierbei die Länder bzw. andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder Privatpersonen sein.

Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat:

  1. Ist dem Magistrat das in den Vorbemerkungen beschriebene Bundesprogramm bekannt?
  2. Wurden seitens der Stadtverwaltung Projekte benannt und Anträge auf Bundesförderung eingereicht oder ist dies geplant?
  3. Falls ja, welche?
  4. Falls nein, warum nicht?
  5. Fördert und/oder unterstützt die Stadt die Antragstellung durch private Eigentümer oder Institutionen? Falls ja wie, falls nein warum nicht?

- Leif Blum
Stadtverordneter
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Sprecher für Wirtschaft und Digitalisierung