FDP-FRAKTION: Kleine Anfrage zum Denkmalschutz-Sonderprogramm XII des Bundes
Vorbemerkung
Mit Beschluss des Bundeshaushalts 2023 werden durch den Bund für ein neues Denkmalschutz-Sonderprogramm XII zusätzliche Mittel in Höhe von 56 Millionen Euro bereitgestellt. Die Förderung richtet sich grundsätzlich an national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler. Antragssteller/Projektträger können hierbei die Länder bzw. andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder Privatpersonen sein.
Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat:
- Ist dem Magistrat das in den Vorbemerkungen beschriebene Bundesprogramm bekannt?
- Wurden seitens der Stadtverwaltung Projekte benannt und Anträge auf Bundesförderung eingereicht oder ist dies geplant?
- Falls ja, welche?
- Falls nein, warum nicht?
- Fördert und/oder unterstützt die Stadt die Antragstellung durch private Eigentümer oder Institutionen? Falls ja wie, falls nein warum nicht?
- Leif Blum
Stadtverordneter
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Sprecher für Wirtschaft und Digitalisierung