FDP-Fraktion: Kleine Anfrage zu Auswirkungen der Tarifeinigung auf den städtischen Haushalt
Vorbemerkung
Nach intensiven Tarifverhandlungen haben sich Bund, Kommunen und Gewerkschaften auf einen Tarifabschluss verständigt, der nun in den Jahren 2023 und 2024 umgesetzt werden muss. Von der Tarifeinigung profitieren die Beschäftigten der Stadt Darmstadt und der Eigenbetriebe, gleichzeitig müssen die Tariflohnsteigerungen im städtischen Haushalt und in den Wirtschaftsplänen der städtischen Eigenbetriebe abgebildet werden.
Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat:
- Welche Tariflohnsteigerung (Prognose) lag dem Haushaltsentwurf 2023 zugrunde sowie den Wirtschaftsplänen der städtischen Eigenbetriebe (bitte getrennt aufführen für den jeweiligen Eigenbetrieb)?
- Mit welchen Mehraufwendungen (jeweils im Vergleich zu Plan 2023 des bereits beschlossenen Haushalts) im Bereich des Personalaufwands ist im städtischen Kernhaushalt zu rechnen für
- das Jahr 2023 in absoluten Zahlen und in Prozent?
- das Jahr 2024 in absoluten Zahlen und in Prozent?
- Mit welchen Mehraufwendungen (jeweils im Vergleich zu Plan 2023 der bereits beschlossenen Wirtschaftspläne) im Bereich des Personalaufwands ist bei den städtischen Eigenbetrieben zu rechnen (bitte getrennt für jeden Eigenbetrieb angeben) für
- das Jahr 2023 in absoluten Zahlen und in Prozent?
- das Jahr 2024 in absoluten Zahlen und in Prozent?
- Erfordert die Tarifeinigung einen Nachtrag zum Haushalt 2023? Falls nein, wie erfolgt die Finanzierung der überplanmäßigen Mehrausgaben?
- Erfordert die Tarifeinigung Nachträge zu den Wirtschaftsplänen 2023 aller oder einzelner Eigenbetriebe? Wenn ja, welcher? Falls nein, wie erfolgt die Finanzierung der überplanmäßigen Mehraufwendungen
- Leif Blum
Stadtverordneter | Stellv. Fraktionsvorsitzender | Sprecher für Wirtschaft und Digitalisierung