BEIßWENGER: Kleine Anfrage zur Flächenentwicklung des Airfields Griesheim

Kleine Anfrage des Stadtverordneten Sven Beißwenger betreffend die Flächenentwicklung des Airfields Griesheim (Magistratsvorlage 2022/0083)
Vorbemerkung
Im Jahr 2022 kündigte der Magistrat an, für das Gelände des ehemaligen Airfields Griesheim im Westen von Darmstadt einen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel ist eine gewerbliche Nachnutzung des Areals. Zur Unterstützung dieser Planung soll auch der Flächennutzungsplan entsprechend angepasst werden. Geplant ist unter anderem, einen Teil des Gebiets in ein Gewerbegebiet umzuwandeln – mit dem Ziel, dort ein Einsatztrainingszentrum der Generalzolldirektion zu errichten.
Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat:
- Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan W 67 (Airfield Griesheim, Magistratsvorlage 2022/0083)?
- Gemäß Magistratsvorlage beabsichtigt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die Umnutzung des Areals in ein Gewerbegebiet, in dem unter anderem ein Einsatztrainingszentrum der Generalzolldirektion (ETZ) entstehen soll. Entspricht dieses Vorhaben weiterhin der aktuellen Planung?
- Wurde – wie in der Magistratsvorlage angekündigt – eine Nutzungs- und Biotopkartierung durchgeführt, um zu prüfen, ob Teile der Fläche als Waldfläche einzustufen sind?
- Wurde der Flächennutzungsplan inzwischen an den aktuellen Grenzverlauf sowie die Gemarkungsgrenze zur Stadt Griesheim angepasst?
- Welche Planungen verfolgt der Magistrat mit dem auf Darmstädter Gemarkung liegenden Teilbereich des Areals? Wie ist hier der Stand des Verfahrens?
- Gibt es Überlegungen oder bereits Gespräche über eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Griesheim im Hinblick auf die künftige Entwicklung des Gesamtareals?
Sven Beißwenger
Stadtverordneter
Fraktionsvorsitzender