Spenden

Spenden – warum?

Die FDP Darmstadt arbeitet ehrenamtlich. Sie finanziert Ihre Arbeit aus den Beiträgen der Mitglieder und den Spenden von Bürgern, die uns bei unserer politischen Arbeit unterstützen wollen. Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere ehrenamtliche Arbeit unterstützen könnten. Auch „kleine Beträge“ helfen uns weiter.


Spenden Sie jetzt an den Kreisverband Darmstadt-Stadt:

Konto FDP Kreisverband Darmstadt-Stadt

IBAN DE42 5085 0150 0000 5880 83

BIC HELADEF1DAS


Spendenethik

Spenden gehören zu einer lebendigen Demokratie. Nur Parteien, die über laufende Einnahmen verfügen, können seriös und auf hohem Niveau an der Willensbildung des Volkes mitwirken. Und das ist nach unserer Verfassung ihr Auftrag. Unsere Verfassung erwartet sogar von den politischen Parteien, dass sie sich überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanzieren. Denn das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass die Summe der öffentlichen Mittel, die einer Partei zufließen, nicht höher sein darf als die Summe ihrer eigenen Einnahmen. Mit Spenden an politische Parteien bringen Bürger und Unternehmen also ihre Anteilnahme und ihr Engagement für eine funktionierende Demokratie zum Ausdruck.

Unterstützung der FDP

Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die FDP bis zu 3.300 € im Jahr steuerlich geltend machen, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden.

Eine Spende von 500 € kostet Sie im günstigsten Fall 250 € und bedeutet für die FDP bis zu 725 €, denn:

1. Die steuerliche Vergünstigung ist gestaffelt.

Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG exakt 50% der gespendeten Summe von der Steuerschuld abgezogen. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Höhe des individuellen Steuersatzes.

2. Jeder Euro, den Sie uns spenden, ist für uns bis zu 1,45 € wert.

Für Spenden bis zu 3.300 € je natürlicher Person und Jahr bekommt die FDP zusätzlich für jeden Spendeneuro bis zu 0,45 € im Rahmen der staatlichen Unterstützung der Parteien.

Spender genießen Datenschutz

Aus guten Gründen werden – von untenstehenden Ausnahmen abgesehen – die Daten unserer Spender vertraulich behandelt. Wir sind jedoch gesetzlich zur Erfassung der Namen und Anschriften aller unserer Spender verpflichtet.

Großspenden darf man nicht verstecken

Warum auch? Spenden über € 10.000 werden mit Name und Anschrift des Spenders im jährlichen Rechenschaftsbericht der Freien Demokratischen Partei veröffentlicht. Spenden von im Einzelfall über € 50.000 werden unverzüglich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages angezeigt und von diesem zeitnah – in der Regel innerhalb weniger Tage – als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.

Sie können keine Politik kaufen. Niemand kann das. Auch kein Großspender. Für Ihre Spende bekommen Sie keine konkrete politische Gegenleistung. Aber mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Sache der Freiheit im politischen System unseres Landes. Das ist keine Gegenleistung, aber unsere Verpflichtung als aufgeklärte Bürger und letztlich unser gemeinsamer Erfolg.

Zusätzliche Hinweise

  • Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen.
  • Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden.
  • Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden.
  • Für Spenden von Berufsverbänden und steuerbegünstigten Verbänden gelten Sonderbestimmungen, über die wir erforderlichenfalls gerne Auskunft geben.
  • Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden.
  • Für Spender, die weder deutsche Staatsbürger noch EU Bürger sind, gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden.
  • Barspenden über 1000 € dürfen nicht angenommen werden.
  • Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der FDP zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von 10.000 € je Person und Kalenderjahr überschreiten.
  • Großspenden von über 50.000 € müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlicht werden.
  • Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist.