FDP-FRAKTION: Kleine Anfrage zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Darmstadt

Vorbemerkung
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten und diese miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen. An der fristgerechten Umsetzung bestehen auf allen Verwaltungsebenen erheblich Zweifel. Auch für die Kernverwaltung der Wissenschaftsstadt und Digitalstadt Darmstadt zeichnet sich ab, dass die fristgerechte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ein kaum zu realisierendes Projekt ist.
Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat:
- Geht der Magistrat davon aus, dass das OZG planmäßig bis Ende 2022 umgesetzt ist?
- Wenn nein, welche Umstände sind hierfür ursächlich und mit welchem Umsetzungszeitraum rechnet der Magistrat?
- Wie viele der OZG-Leistungen aus dem Digitalisierungsprogramm föderal werden für die Stadt Darmstadt relevant sein?
- Wie viele Mitarbeiter beschäftigen sich in der Stadtverwaltung mit der Umsetzung des OZG?
- Plant die Verwaltung OZG-Leistungen über die FIT-Store der FITKO oder die Portale anderer Anbieter zu erwerben?
- Sind die im FIT-Store der FITKO oder die Portale anderer Anbieter angebotene OZG-Prozesse ohne ein Customizing (individuelle Anpassungen auf die Systeme der Verwaltung der Stadt Darmstadt) umsetzbar?
- Nimmt die Stadtverwaltung das Beratungsangebot der FITKO (oder anderer Anbieter in dem Bereich) wahr?
- Sind die Prozesse aus den Digitalisierungslaboren, die nach dem EfA-Prinzip (Einer für Alle) entwickelt worden sind, ohne zusätzliche Leistungen in Darmstadt umsetzbar?
- Sind die finanziellen und technischen Hilfen des Landes Hessen ausreichend, um das OZG umzusetzen?
- Findet der Magistrat die zur Verfügung gestellten Ressourcen des Landes zur Digitalisierung der internen Abläufe ausreichend?