FDP FRAKTION: Kleine Anfrage zur geschlechterparitätischen Besetzung von Aufsichtsräten in kommunalen Beteiligungen

Vorbemerkung

Der Darmstädter Beteiligungskodex von 2018 normiert die Selbstverpflichtung bei der Besetzung von Aufsichtsräten in kommunalen Gesellschaften darauf hinzuwirken, dass bei der Gremienbesetzung Frauen und Männer in gleichem Maße berücksichtigt werden. Daraus leitet sich das Ziel einer geschlechterparitätischen Gremienbesetzung, soweit die Entsendung der Gremienmitglieder im Einflussbereich der Stadt Darmstadt liegt. Ausweislich des Beteiligungsberichts der HEAG Holding wird diese politische Zielvorstellung in keinem der relevanten Aufsichtsräte der städtischen Beteiligungen einzeln erreicht noch kumulativ bezogen auf die Zahl der Mandatsträger:innen insgesamt.

Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat:

  1. Wie bewertet der Magistrat die deutliche Unterschreitung der im Beteiligungskodex gesetzten Zielvorstellungen in diesem Bereich?
  2. Wie gedenkt der Magistrat darauf hinzuwirken, dass bei künftigen Aufsichtsratsbesetzungen die Zielvorstellung erreicht wird?
  3. Ist der Magistrat bereit zur Erreichung oder Verbesserung der geschlechterparitätischen Besetzung von Aufsichtsgremien bei künftigen Entsendungen auf fachlich-funktional begründete Entsendungsentscheidungen zu verzichten?
  4. Welche anderen Einwirkungsmöglichkeiten hat der Magistrat, um der im Beteiligungskodex niedergelegten Zielvorstellung zu mehr Geltung zu verhelfen?
  5. Ist der Magistrat bereit auf andere Gebietskörperschaften die in den Aufsichtsräten vertreten sind, etwa den Landkreis Darmstadt-Dieburg, im Rahmen des möglichen einzuwirken, damit auch diese einen Beitrag zur Erreichung der Zielvorstellung „Geschlechterparität“ leisten?
  6. Wäre der Magistrat bereit durch entsprechende Satzungsänderungen dafür zu sorgen, dass auf Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Darmstadt freiwillig die auf Mehrheitsbeteiligungen von Bund und Länder anwendbaren Bestimmungen des FüPoG II angewendet werden?