FDP-FRAKTION: Kleine Anfrage zur Flächenversiegelung auf der Lichtwiese

Vorbemerkung
Die Bedeutung der Technischen Universität für den Standort Darmstadt und die Region ist unbestritten wie auch ein weiterer Ausbau der TU.
Dies vorausgeschickt und Bezug nehmend auf die Antwort des Magistrats vom 14.11.2022 auf die
Frage 9 meiner Kleine Anfrage vom 05.09.2022 betreffend Darmbach-Offenlegung frage ich den
Magistrat:
- Ist dem Magistrat die vom Hessischen Umweltministerium geförderte Studie „Umweltrelevante
Sicherungsmaßnahmen für den Naturbadesee Großer Woog in Darmstadt“ aus dem Fachgebiet Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Raumplanung der Technischen Hochschule Darmstadt (Prof. Wolters) aus dem Jahr 1982 bekannt, wonach von dem TH-Gelände Lichtwiese (jetzt TUD-Campus Lichtwiese) Gefährdungen für den Badesee Woog ausgehen, weil es im Einzugsbereich von Woog und Darmbach liegt, wonach schon damals (in den Jahren 1977 und 1978) durch das TH-Gelände „126.144 Kubikmeter Wasser pro Jahr dem Darmbach und dem Woog entzogen“ wurden? - Wie groß war die bebaute und versiegelte Gesamtfläche des TH-Geländes Lichtwiese im Jahr 1978?
- Wie groß ist die bebaute und versiegelte Gesamtfläche des TUD-Campus Lichtwiese aktuell (2022)?
- In welchem Umfang werden Flächen im Zuge des weiteren Ausbaus des TUD-Campus Lichtwiese bis 2025 und in welchem Umfang bis 2030 voraussichtlich zusätzlich bebaut und versiegelt werden?
- Bis auf wieviel Meter (kürzeste Entfernung) ist die Bebauung auf dem Campus Lichtwiese an den Darmbach inzwischen herangerückt und auf wieviel Meter wird sie im Zuge des weiteren Ausbaus heranrücken?
- Bleibt der Magistrat bei seiner Einschätzung, dass zwischen der fortschreitenden Bebauung auf der Lichtwiese und der zurückgehenden Wasserführung im Darmbach kein Zusammenhang besteht?
- Bleibt der Magistrat bei seiner ungewöhnlichen Einschätzung, dass eine Bebauung und Flächenversiegelung sich tendenziell abflusserhöhend auf natürliche Gewässer auswirken, weil dann das Wasser nicht versickert, sondern an der Oberfläche abfließt?
Wird diese Einschätzung der Stadt von der Wissenschaft mehrheitlich geteilt?
Wenn der Magistrat bei seiner Einschätzung bleibt, wie muss dann der direkte Abfluss vom TUD-Campus in das natürliche Gewässer Darmbach konkret gestaltet werden? - Sofern bei der Antwort zu Frage 6 auf die 2022 in Betrieb genommene Wasserversickerungs- und Brunnenlage der TUD auf der Lichtwiese verwiesen wird, wie ist dann die erteilte Erlaubnis zu bewerten, dass die TUD das zuvor in der Anlage versickerte Wasser im vollen Umfang (sogar einschließlich Drainagewasser) wieder für den eigenen Brauchwasserbedarf über 22 Brunnen entnehmen darf und nicht dem Wassereinzug des Darmbachs zuführen muss?