FDP FRAKTION: Kleine Anfrage zum Weltkulturerbe Mathildenhöhe

Ich frage den Magistrat:

  1. Unterliegt die Bezeichnung Weltkulturerbe oder Weltkulturerbe Mathildenhöhe oder Welterbe oder Welterbestätte (mit und ohne Bezugnahme zur Mathildenhöhe) einem Immaterialgüterrechtsschutz?
  2. Falls ja, auf welcher Grundlage?
  3. Falls ja, wer ist bezogen auf die Mathildenhöhe Darmstadt der Rechteinhaber?
  4. Ist das Verfassen von Publikationen, Bildbänden, sonstigen Schriften oder Druckerzeugnissen jeglicher Art über die Mathildenhöhe im Allgemeinen erlaubnis- oder genehmigungspflichtig?
  5. Falls ja, von wem wird diese Genehmigung erteilt und nach welchen Kriterien?
  6. Falls ja, wer ist verpflichtet, eine solche Genehmigung einzuholen (Autor, Verleger, sonstige Dritte)?
  7. Unterliegen persönlich hergestellte Bilder (etwa Fotos u.ä.) des Weltkulturerbes Mathildenhöhe, die sich im persönlichen Eigentum des Urhebers befinden, aufgrund der Zuerkennung des Welterbestatus einer Nutzungs- oder Verwertungsbeschränkung?
  8. Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage und mit oder ohne Entschädigung?
  9. Hält es der Magistrat für möglich, dass es nach der Zuerkennung des Welterbestatus ein gesteigertes Interesse an und für Publikationen zur Mathildenhöhe gibt?
  10. Plant der Magistrat kommerzielle Publikationen nicht-öffentlicher Stellen (Verlage, etc.) über die Mathildenhöhe zu beeinflussen oder gar auf deren Inhalt und/oder Erscheinen Einfluss zu nehmen?
  11. Hält der Magistrat eine solche Einflussnahme für möglich und/oder zulässig?
  12. Nach welchen Kriterien bewertet der Magistrat aus seiner Sicht, ob Publikationen über und zur Mathildenhöhe „genehm“ sind oder nicht?
  13. Hält es der Magistrat erforderlich, die Verfasser ihm eventuell „nicht genehmer“ Publikationen zu sanktionieren?
  14. Falls ja, warum?