FDP FRAKTION: Kleine Anfrage zum Weltkulturerbe Mathildenhöhe

Ich frage den Magistrat:
- Unterliegt die Bezeichnung Weltkulturerbe oder Weltkulturerbe Mathildenhöhe oder Welterbe oder Welterbestätte (mit und ohne Bezugnahme zur Mathildenhöhe) einem Immaterialgüterrechtsschutz?
- Falls ja, auf welcher Grundlage?
- Falls ja, wer ist bezogen auf die Mathildenhöhe Darmstadt der Rechteinhaber?
- Ist das Verfassen von Publikationen, Bildbänden, sonstigen Schriften oder Druckerzeugnissen jeglicher Art über die Mathildenhöhe im Allgemeinen erlaubnis- oder genehmigungspflichtig?
- Falls ja, von wem wird diese Genehmigung erteilt und nach welchen Kriterien?
- Falls ja, wer ist verpflichtet, eine solche Genehmigung einzuholen (Autor, Verleger, sonstige Dritte)?
- Unterliegen persönlich hergestellte Bilder (etwa Fotos u.ä.) des Weltkulturerbes Mathildenhöhe, die sich im persönlichen Eigentum des Urhebers befinden, aufgrund der Zuerkennung des Welterbestatus einer Nutzungs- oder Verwertungsbeschränkung?
- Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage und mit oder ohne Entschädigung?
- Hält es der Magistrat für möglich, dass es nach der Zuerkennung des Welterbestatus ein gesteigertes Interesse an und für Publikationen zur Mathildenhöhe gibt?
- Plant der Magistrat kommerzielle Publikationen nicht-öffentlicher Stellen (Verlage, etc.) über die Mathildenhöhe zu beeinflussen oder gar auf deren Inhalt und/oder Erscheinen Einfluss zu nehmen?
- Hält der Magistrat eine solche Einflussnahme für möglich und/oder zulässig?
- Nach welchen Kriterien bewertet der Magistrat aus seiner Sicht, ob Publikationen über und zur Mathildenhöhe „genehm“ sind oder nicht?
- Hält es der Magistrat erforderlich, die Verfasser ihm eventuell „nicht genehmer“ Publikationen zu sanktionieren?
- Falls ja, warum?