FDP-FRAKTION: Kleine Anfrage zu unbefestigten Gehwegen in Darmstadt

Vorbemerkung
Nach Urteilen des OLG Hamm v. 08.02.1994 in DAR 1994, 409 und des OLG Düsseldorf v. 13.02.1996 in DAR 1996, 244 ist Gehweg ist ein Weg, der für Fußgänger eingerichtet u bestimmt ist, von der Fahrbahn räumlich getrennt und als Gehweg – durch Pflasterung, Plattenbelag oder auf sonstige Weise – äußerlich erkennbar ist. Die Grenze zur Fahrbahn bildet grundsätzlich der Bordstein.
Die unbefestigten Gehwege sind in einem desolaten Zustand. Es kommt immer wieder vor, dass Gehwege durch das Wurzelwachstum von Bäumen beschädigt werden – und im Zweifel nicht wiederhergestellt werden. Regnet es, wandeln sich viele Gehwege in großflächige Pfützen.
Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat:
1. Gibt es eine Liste aller unbefestigten Gehwege in Darmstadt. Wenn ja, bitte die Liste der Antwort beifügen.
2. Welche Länge haben die unbefestigten Gehwege in Darmstadt insgesamt und welche Länge haben davon unbefestigte Gehwege, auf denen auch die Benutzung von Fahrrädern gestattet ist?
3. Welches Material wird auf unbefestigten Gehwegen als Belag aufgebracht?
4. In welchen Zeitabständen wird der Zustand der unbefestigten Gehwege überprüft und durch wen?
5. Sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenreinigung gehalten, Mängel auf unbefestigten Gehwegen zu melden und wenn ja, auf welchem Weg?
6. Von wem werden festgestellte oder gemeldete Mängel auf den unbefestigten Gehwegen behoben und binnen welcher maximalen Frist?
7. Wird der Belag auf unbefestigten Gehwegen regelmäßig erneuert und wenn ja in welchem Zyklus?
8. Trifft es zu, dass in den letzten zehn Jahren auf unbefestigten Gehwegen zeitweise ein lehmhaltiger Belag aufgebracht wurde, der sich als ungeeignet erwiesen hat, weil er die Pfützenbildung begünstigt? Wenn ja, wann wurde dies abgestellt?