FDP FRAKTION: Kleine Anfrage zu Innovationspartnerschaften

Vorbemerkung
Entwicklung von Partnerschaftsmodellen zwischen der öffentlichen Hand und privatwirtschaftlichen Unternehmen ist ein Baustein einer integrierten Smart City Strategie und kommunaler Wirtschaftsförderungsstrategien. Insbesondere die Etablierung von sogenannten Innovationspartnerschaften kann hier einen wichtigen Beitrag leisten. Durch langfristige Partnerschaften können Interessen harmonisiert und gemeinsames Know-How aufgebaut werden. Forschung, Entwicklung und Innovation sind zudem der Schlüssel zu einem langfristigen Wachstum. Ohne technologischen Fortschritt lebt unser Wohlstand nur auf Raten. Nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Kommune ist daher gefordert, in den Fortschritt zu investieren. Die EU hat diesen Ansatz auch im Vergaberecht berücksichtigt und ein neues Vergabeverfahren eingeführt. Mit der sogenannten Innovationspartnerschaft nach § 119 Abs. 7 GWB hat der Gesetzgeber bereits 2016 diese neue Verfahrensart auch in Deutschland eingeführt. Die Innovationspartnerschaft ermöglicht es auch kommunalen Auftraggebern langfristige Innovationspartnerschaften mit einem oder mehreren Partnern für die Entwicklung und den anschließenden Erwerb neuer, innovativer Leistungen zu begründen, ohne dass ein getrenntes Vergabeverfahren für den Kauf erforderlich ist.
Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat:
- Ist dem Magistrat das Instrument der Innovationspartnerschaft nach § 119 Abs. 7 GWB bekannt?
- Hat der Magistrat sichergestellt, dass auch anderen Einrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die regelmäßig mit öffentlichen Beschaffungs- und Vergabeverfahren befasst sind (EAD, IDA) diese Verfahrensart bekannt ist?
- In wie vielen Fällen wurde in Darmstadt bisher ein Vergabeverfahren nach § 119 Abs. 7 GWB
a) durchgeführt?
b) abgeschlossen
c) in Erwägung gezogen, aber wieder verworfen? - Falls noch keine Verfahren zur Begründung einer Innovationspartnerschaft im Sinne des § 119 Abs. 7 GWB durchgeführt oder angestoßen wurden, was sind die Gründe hierfür?
- Wie werden innovative Produkte und/oder Dienstleistungen in Darmstadt beschafft, insbesondere, wenn es sich im Leistungen handelt, die bisher nicht am Markt verfügbar sind?
- Sieht der Magistrat in den Innovationspartnerschaften nach § 119 Abs. 7 GWB ein geeignetes Mittel, um innovative Start-Up-Technologien aus Darmstadt vor Ort durch öffentliche Aufträge zu fördern?
- Sieht der Magistrat in den Innovationspartnerschaften nach § 119 Abs. 7 GWB und der dort integrierten Forschungs- und Entwicklungsphase ein geeignetes Mittel, auch das eigene Innovations-Know-How der Verwaltung und der Eigenbetriebe zu stärken?
- Falls Nein zu Frage 6 und 7, warum nicht?