Blum: Anfrage zu Publikationen zum Weltkulturerbe

Kleine Anfrage des Stadtverordneten Leif Blum betreffend Publikationen zum Weltkulturerbe Mathildenhöhe
vom 8.10.2021

  • Unterliegt die Bezeichnung Weltkulturerbe oder Weltkulturerbe Mathildenhöhe oder Welterbe oder Welterbestätte (mit und ohne Bezugnahme zur Mathildenhöhe) einem Immaterialgüterrechtsschutz?
  • Falls ja, auf welcher Grundlage?
  • Falls ja, wer ist bezogen auf die Mathildenhöhe Darmstadt der Rechteinhaber?
  • Ist das Verfassen von Publikationen, Bildbänden, sonstigen Schriften oder Druckerzeugnissen jeglicher Art über die Mathildenhöhe im Allgemeinen erlaubnis- oder genehmigungspflichtig?
  • Falls ja, von wem wird diese Genehmigung erteilt und nach welchen Kriterien?
  • Falls ja, wer ist verpflichtet, eine solche Genehmigung einzuholen (Autor, Verleger, sonstige Dritte)?
  • Unterliegen persönlich hergestellte Bilder (etwa Fotos u.ä.) des Weltkulturerbes Mathildenhöhe, die sich im persönlichen Eigentum des Urhebers befinden, aufgrund der Zuerkennung des Welterbestatus einer Nutzungs- oder Verwertungsbeschränkung?
  • Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage und mit oder ohne Entschädigung?
  • Hält es der Magistrat für möglich, dass es nach der Zuerkennung des Welterbestatus ein gesteigertes Interesse an und für Publikationen zur Mathildenhöhe gibt?
  • Plant der Magistrat kommerzielle Publikationen nicht-öffentlicher Stellen (Verlage, etc.) über die Mathildenhöhe zu beeinflussen oder gar auf deren Inhalt und/oder Erscheinen Einfluss zu nehmen?
  • Hält der Magistrat eine solche Einflussnahme für möglich und/oder zulässig?
  • Nach welchen Kriterien bewertet der Magistrat aus seiner Sicht, ob Publikationen über und zur Mathildenhöhe „genehm“ sind oder nicht?
  • Hält es der Magistrat erforderlich, die Verfasser ihm eventuell „nicht genehmer“ Publikationen zu sanktionieren?
  • Falls ja, warum?